Datenschutzerklärung
1. Wer verantwortlich ist
Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist der Betreiber dieser Installation; Name und Anschrift stehen im Impressum. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt und nach § 38 BDSG auch nicht zu benennen.
2. Was diese Anwendung tut
Diese Anwendung verwaltet die Übersetzungsdateien einer App. Zwei Personenkreise benutzen sie: eine Handvoll Verwalterinnen und Verwalter mit Konto und Passwort, und Freiwillige, die über einen geteilten Link kommen und fertige Übersetzungen gegenlesen.
Ob Freiwillige dafür etwas von sich angeben müssen, entscheidet das einzelne Projekt. Im Regelfall ist es nicht nötig: man liest mit, ohne Namen und ohne Adresse. Ein Projekt kann aber einstellen, dass eine bestätigte E-Mail-Adresse Voraussetzung ist, um überhaupt mitzumachen — gedacht als Schutz gegen automatisierten Missbrauch. Welche der beiden Einstellungen gilt, merkt man sofort: entweder die Texte erscheinen direkt, oder es wird vorher nach einer Adresse gefragt. Abschnitt 4 sagt, was das jeweils bedeutet.
Es ist ehrlicher, das gleich zu sagen: „wir speichern keine personenbezogenen Daten" wäre falsch. Auch ohne Namen und ohne Adresse bekommt jeder Browser, der mitliest, eine zufällige Kennung — und eine Online-Kennung ist nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO und Erwägungsgrund 30 ein personenbezogenes Datum. Was diese Kennung ist und warum es sie gibt, steht im nächsten Abschnitt.
3. Cookies
Diese Anwendung setzt drei Cookies und kein weiteres. Es gibt keine Cookies von Dritten, keine Werbe-Cookies und keine Cookies zur Reichweitenmessung — deshalb gibt es auch kein Banner, das um Einwilligung dafür bittet.
3.1 Das Review-Cookie (crv_…)
Sobald jemand anfängt, Texte zu prüfen, bekommt der Browser ein Cookie mit
dem Namen crv_ plus der Nummer des Projekts. Es enthält eine
zufällige Zeichenkette aus 64 Zeichen — sonst nichts: keinen
Namen, keine Adresse, keine IP-Adresse. Es läuft nach einem
Jahr ab, ist HttpOnly (JavaScript kommt nicht daran)
und SameSite=Lax, damit es auch dann noch da ist, wenn der Link
aus einem Chat oder einer E-Mail heraus geöffnet wurde.
Diese Zeichenkette ist die Kennung, an der alles hängt, was eine Person beiträgt: welche Texte sie schon beurteilt hat, welche Formulierungen sie vorgeschlagen hat, wofür sie gestimmt hat. Sie verbindet die Besuche einer Person miteinander, über ein Jahr hinweg. Genau das macht sie zu einem personenbezogenen Datum.
Unsere Position zu § 25 TDDDG: wir halten dieses Cookie für unbedingt erforderlich im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG und fragen deshalb nicht vorher um Einwilligung. Ohne die Kennung gäbe es den Dienst nicht, den jemand gerade benutzt: die Anwendung könnte niemandem sagen, was er schon geprüft hat, würde ihm dieselben Texte wieder und wieder vorlegen, und ein Vorschlag ließe sich nicht mehr zurücknehmen oder zuordnen. Das ist eine Position und keine Rechtsauskunft; wer diese Installation betreibt, sollte sie kennen und mittragen. Rechtsgrundlage für die anschließende Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — das berechtigte Interesse daran, freiwillige Arbeit nicht doppelt zu verlangen.
Wer das Cookie löscht, ist für diese Anwendung eine neue, unbekannte Person. Die bereits abgegebenen Beurteilungen bleiben dann in der Datenbank, sind aber keinem Browser mehr zugeordnet.
3.2 Das Cookie für Hell und Dunkel (i18n_theme)
Wer oben im Kopf der Seite zwischen hell, dunkel und „wie mein Gerät" umschaltet, bekommt dafür ein Cookie mit genau einem dieser drei Wörter darin. Es läuft ebenfalls nach einem Jahr ab und wird nur gesetzt, wenn jemand den Schalter benutzt.
Auch hier ehrlich: die Berufung auf „unbedingt erforderlich" trägt hier schwächer als beim Review-Cookie. Die Anwendung funktioniert ohne diese Einstellung vollständig — sie sähe nur nicht so aus, wie die Person es eingestellt hat. Wir halten die Speicherung einer Darstellungseinstellung, die die Person selbst und bewusst vorgenommen hat, für von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG gedeckt; wer diese Einschätzung nicht teilt, findet in der Anwendung keinen anderen Weg, sie zu ändern, als den Schalter nicht zu benutzen.
3.3 Das Sitzungscookie (nur für die Verwaltung)
Nur wer sich mit E-Mail-Adresse und Passwort anmeldet, bekommt zusätzlich das
Sitzungscookie von PHP. Es hält die Anmeldung für 24 Stunden, ist
HttpOnly und SameSite=Strict und ist beim Abmelden
weg. Freiwillige bekommen es nie.
4. Was Freiwillige angeben können — und wann sie es müssen
Um zwei Angaben geht es, und ob sie freiwillig sind, hängt von der Einstellung des Projekts ab (Abschnitt 2). Im Regelfall sind beide optional, stehen deutlich als optional am Feld und können leer bleiben, ohne dass irgendetwas versperrt wäre:
- Ein Anzeigename. Er wird nur dann öffentlich sichtbar, wenn das Projekt eine Danke-Seite führt und die Person dem ausdrücklich zugestimmt hat.
- Eine E-Mail-Adresse. Sie dient dazu, den eigenen Fortschritt auf einem anderen Gerät wiederzufinden, und — falls angehakt — für zwei Benachrichtigungen pro Sprache („es gibt neue Texte", „diese Sprache ist erschienen"). Ein Passwort gibt es nicht: die Anmeldung läuft über einen Link in einer E-Mail, der 30 Minuten gilt und einmal benutzt werden kann. Jede E-Mail enthält außerdem einen dauerhaften Abmeldelink.
Rechtsgrundlage ist in diesem Regelfall Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), und sie ist jederzeit widerrufbar: die Adresse lässt sich im eigenen Profil ändern, der Abmeldelink stoppt die E-Mails sofort.
4.1 Wenn ein Projekt ein Konto voraussetzt
Ist die strengere Einstellung aktiv, ist die E-Mail-Adresse keine freiwillige Angabe mehr, sondern die Bedingung fürs Mitmachen: ohne sie werden keine Texte vorgelegt. Zusätzlich muss die Adresse bestätigt sein — erst der Klick auf den zugeschickten Link schaltet frei. Der Anzeigename bleibt auch dann freiwillig.
Unsere Position zur Rechtsgrundlage: hier auf eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu verweisen, wäre unehrlich — eine Einwilligung muss freiwillig sein, und eine Angabe, ohne die es nicht weitergeht, ist das nicht. Wir stützen diesen Fall deshalb auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: das berechtigte Interesse daran, ein offen im Netz stehendes Mitmach-Formular vor automatisiertem Missbrauch zu schützen und Beiträge einer erreichbaren Person zuordnen zu können. Wer das nicht möchte, nimmt an einem solchen Projekt nicht teil — die Anwendung kennt für diesen Fall keinen Weg ohne Adresse, und das ist der Preis dieser Einstellung.
5. Was beim Gegenlesen gespeichert wird
- Eine Beurteilung pro Text und Sprache — „passt so" oder eine Stimme für den Vorschlag einer anderen Person — mit dem Zeitpunkt und mit Prüfsummen der beiden Texte, die dabei auf dem Bildschirm standen. Die Prüfsummen sind der Grund, warum ein Text wieder vorgelegt wird, wenn er sich nachträglich geändert hat.
- Vorgeschlagene Formulierungen. Andere Freiwillige sehen den Text eines Vorschlags, aber nie, von wem er stammt. Die Verwaltung sieht beides.
- Die Frage „wo steht dieser Text und wofür?" mit einer freiwilligen Notiz von höchstens 500 Zeichen. Sie geht nur an die Verwaltung.
- Ein grober Zeitstempel „zuletzt gesehen", höchstens einmal pro Stunde aktualisiert. Er ist kein Zugriffsprotokoll.
Übersprungene Texte werden nicht gespeichert. Wer einen Text weiterklickt, hinterlässt davon nichts in der Datenbank.
6. IP-Adressen: zwei Bremsen, sonst nichts
Diese Anwendung speichert eine IP-Adresse an genau zwei Stellen. Beide sind Bremsen gegen automatisierten Missbrauch, und keine von beiden ist ein Protokoll darüber, wer was gelesen hat.
Fehlgeschlagene Anmeldungen in der Verwaltung. Bei einer fehlgeschlagenen Anmeldung werden die eingegebene E-Mail-Adresse, die IP-Adresse und der Zeitpunkt notiert. Das ist die Bremse gegen das Durchprobieren von Passwörtern (fünf Fehlversuche pro Adresse in 15 Minuten). Freiwillige lösen das nie aus — sie melden sich nirgends an. Sobald die Anmeldung mit derselben Adresse gelingt, werden die Einträge dazu gelöscht; was übrig bleibt, wird automatisch nach 24 Stunden gelöscht.
Anfragen, die eine E-Mail auslösen können. Eine Adresse zu hinterlassen und einen Anmeldelink anzufordern sind die beiden Dinge, mit denen jemand Fremdes Post in ein fremdes Postfach schicken könnte — beide werden deshalb pro IP-Adresse gezählt (fünf pro Stunde). Der Zähler enthält die IP-Adresse und einen Zeitstempel und sonst nichts: nicht die eingegebene Adresse, nicht worum es ging, nicht von welcher Seite es kam. Einträge fallen nach einer Stunde aus dem Zeitfenster und werden innerhalb von 24 Stunden automatisch gelöscht.
Rechtsgrundlage ist in beiden Fällen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, das berechtigte Interesse daran, die eigene Installation und fremde Postfächer benutzbar zu halten.
7. Server-Protokolle
Der Webserver, auf dem diese Anwendung läuft, führt in aller Regel eigene Protokolle mit IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufener Adresse und Browserkennung. Diese Protokolle gehören nicht zu dieser Anwendung — sie entstehen eine Ebene tiefer und sind in ihr weder sichtbar noch abschaltbar.
Diese Installation läuft bei ALL-INKL.COM — Neue Medien Münnich, Inhaber René Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf, Deutschland. Die Server stehen in Deutschland; die Daten verlassen die Europäische Union nicht. Mit dem Anbieter besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter löscht diese Protokolle nach eigener Angabe spätestens nach sieben Tagen.
8. E-Mail
Diese Anwendung verschickt E-Mails nur, wenn der Betreiber das eingeschaltet hat, und nur an Menschen, die eine Adresse hinterlassen haben oder in der Verwaltung arbeiten. Beim Versand sieht der eingerichtete Mailanbieter Empfänger, Betreff und Inhalt.
Der Versand läuft über den Mailserver desselben Anbieters, bei dem auch diese Anwendung liegt — ALL-INKL.COM — Neue Medien Münnich (Anschrift in Abschnitt 7). Es ist also kein zusätzliches Unternehmen beteiligt, und derselbe Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO deckt beides ab.
9. Maschinelle Übersetzung (DeepL)
Diese Anwendung übersetzt Texte maschinell und benutzt dafür den Dienstleister DeepL SE, Köln.
Zwei Arten von Text werden dabei an DeepL übermittelt: die zu übersetzenden Texte der App — und, seit die Verwaltung eine Formulierung gegenlesen kann, der Vorschlag einer freiwilligen Person selbst, um ihn in der Ausgangssprache anzeigen zu können. Übertragen wird dabei ausschließlich der Text; wer ihn geschrieben hat, geht nicht mit.
Diese Texte sind Texte aus der App — Beschriftungen, Hinweise, Sätze aus der Oberfläche. Sie enthalten keine Angaben über die Person, die sie liest oder vorschlägt: keinen Namen, keine Adresse, keine Kennung aus dem Cookie.
Trotzdem soll es hier stehen und nicht weggelassen werden: diese Texte werden an DeepL übermittelt und liegen danach bei einem Unternehmen, auf das weder die Freiwilligen noch die Leserin dieser Erklärung Einfluss haben. Wer eine eigene Formulierung vorschlägt, sollte damit rechnen, dass genau dieser Satz dorthin geht. Von allein schickt dieser Server nichts los: jede Übertragung stößt die Verwaltung an.
10. Bildschirmfotos
Die Verwaltung kann zu einem Text ein Bildschirmfoto hinterlegen, damit Freiwillige sehen, wo er in der App vorkommt. Diese Bilder liegen unter einem zufälligen Dateinamen öffentlich abrufbar auf dem Server — anders geht es nicht, denn wer sie sehen soll, ist nicht angemeldet. Wer den Dateinamen kennt, kann das Bild öffnen.
Deshalb: Bildschirmfotos dürfen keine echten Namen, Adressen, Nachrichten oder sonstigen Daten Dritter zeigen. Das ist eine Sorgfaltspflicht der Verwaltung, die die Anwendung nicht erzwingen kann.
11. Der Knopf „Kontakt" in der Fußzeile
Was dort geschrieben wird, geht als E-Mail an die Verwaltung dieser Installation und wird nirgends gespeichert — die E-Mail ist die einzige Kopie, die entsteht. Eine Antwortadresse anzugeben ist freiwillig; ohne sie ist keine Antwort möglich.
12. Was diese Anwendung nicht tut
Das Folgende ist keine Absichtserklärung, sondern eine Eigenschaft des Programms, die sich am Quelltext nachprüfen lässt:
- Keine Analyse, kein Tracking, keine Statistik-Dienste. Es gibt kein Analysewerkzeug, keine Zählpixel und keine Profilbildung.
- Keine Anfragen an fremde Server beim Aufruf einer Seite. Kein CDN, keine Web-Schriftarten (es werden die Schriften des Geräts benutzt), keine eingebetteten Karten oder Videos. Das JavaScript-Werkzeug, das die Seiten benutzen, liegt auf diesem Server; das Stylesheet wird vor der Auslieferung gebaut und mitgeliefert. Der Browser lädt beim Betrachten dieser Seite nur von diesem Server. Die einzigen ausgehenden Verbindungen sind der Mailversand und DeepL, und beide passieren auf Anstoß der Verwaltung, nie beim Aufruf einer Seite durch Freiwillige.
-
Keine Aufnahme in Suchmaschinen. Jede Antwort dieses
Servers trägt
X-Robots-Tag: noindex.
13. Wie lange etwas bleibt
- Beurteilungen, Vorschläge und Kontextfragen: solange das Projekt läuft, oder bis die Verwaltung sie löscht.
- Anzeigename und E-Mail-Adresse: bis sie im eigenen Profil geändert oder entfernt werden — oder auf Anfrage gelöscht werden (Abschnitt 14).
- Anmeldelinks: 30 Minuten gültig; der verbrauchte Eintrag wird nach 7 Tagen gelöscht.
- Das Review-Cookie und das Cookie für Hell/Dunkel: ein Jahr.
- Das Sitzungscookie der Verwaltung: 24 Stunden.
- Fehlgeschlagene Anmeldungen und die IP-Zähler: 24 Stunden — siehe Abschnitt 6.
- Protokoll über verschickte E-Mails (Art, Zeitpunkt, Empfängergruppe — nicht der Inhalt): 90 Tage.
Die Fristen in dieser Liste sind keine Absichtserklärung: eine Aufräumroutine läuft mit dem übrigen Zeitplan dieser Anwendung mit und löscht sie tatsächlich.
14. Deine Rechte
Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21) — und der Widerruf einer Einwilligung, jederzeit und für die Zukunft. Die Kontaktdaten dafür stehen im Impressum.
Eines vorweg, damit niemand vergeblich schreibt: wer anonym mitgelesen hat, ist für uns nur die zufällige Zeichenkette im Cookie. Ohne sie können wir einen Menschen und seine Beiträge nicht zusammenbringen — dann greift Art. 11 Abs. 2 DSGVO. Wer eine E-Mail-Adresse hinterlassen hat, ist auffindbar; wer nicht, sollte diese Anfrage aus demselben Browser stellen.
Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf — ldi.nrw.de. Man kann sich aber auch an die Aufsichtsbehörde des eigenen Wohnorts wenden.
15. Änderungen
Ändert sich, was diese Anwendung tut, ändert sich dieser Text mit. Stand: 1. August 2026.